BUCHUNGSBEDINGUNGEN EXKLUSIVE AFRIKA-TOUREN & SAFARIS
WICHTIGE HINWEISE BEI DER BESTÄTIGUNG EINER TOUR ODER DER ANNAHME EINES ANGEBOTS:
Ein Angebot unterliegt der Verfügbarkeit von Unterkünften und externen Dienstleistungen. Obwohl Exclusive AFRICA Tours alle Anstrengungen unternimmt, um die im Angebot angegebenen Leistungen aufrechtzuerhalten, behalten wir uns das Recht vor, die angegebenen Tarife/Preise und Leistungen aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, zu ändern.
Dazu können Änderungen der Unterkunftspreise, Kraftstofferhöhungen und die allgemeine Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer oder andere staatliche Erhöhungen oder Abgaben gehören. Buchungen/Bestätigungen und Stornierungen erfolgen gemäß unseren Buchungsbedingungen, von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist.
Die Richtlinien des Unternehmens erfordern eine schriftliche Bestätigung zur Bestätigung der Reservierung, wobei die vollständige Zahlung mindestens 45 Tage vor dem Abreisedatum fällig sein muss. Die Bedingungen für Gruppenbuchungen und Incentives werden beim Versenden von Vorschlägen mitgeteilt, da diese anders gehandhabt werden als Anfragen für private Touren. Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise erfolgen, müssen bei der Bestätigung vollständig im Voraus bezahlt werden.
Bitte beachte:
• Die Preise unterliegen bis zum Eingang der endgültigen Zahlung Wechselkursschwankungen.
• Bitte stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Visa und Gesundheitszeugnisse vorliegen.
• Der Abschluss einer gültigen Reiseversicherung ist für Kunden WESENTLICH (und nicht nur empfehlenswert), da unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen strikt eingehalten werden.
• Wir akzeptieren, dass unsere Kunden, wenn sie sich weigern, eine Reiseversicherung abzuschließen (und uns für den Fall, dass sie dies tun, keinen Beleg dafür zusenden), auch die GESCHÄFTSBEDINGUNGEN akzeptieren, unter die eine unbestimmte Stornierung fällt, aus welchem Grund auch immer, einschließlich höherer Gewalt und alles was damit zusammenhängt.
Das Unternehmen leistet keine Rückerstattung, wenn ein Kunde die Tour gebucht hat und aus irgendeinem Grund die Tour nicht antritt, ohne dem Unternehmen vor der Abreise eine schriftliche Stornierung mitgeteilt zu haben. Das Unternehmen leistet keine Rückerstattung, wenn Leistungen oder Teile der Tour aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt und/oder genutzt werden können. Dazu gehören alle Aspekte wie Mahlzeiten, Unterkunft, Pirschfahrten und alle anderen Aktivitäten/Dienstleistungen.
Bei der Bestätigung ist eine Anzahlung von 50 % (teilweise rückerstattbar) erforderlich (siehe Punkt 5 unten)
Für jede einzelne Tour gelten die unten aufgeführten Bedingungen. Die Bezugnahme oder Erwähnung des „Betreibers“ bezieht sich auf Exclusive Africa Tours & Safaris Close Corporation
1. Der Transport, die Mahlzeiten, die Eintrittsgelder, die Unterkunft oder andere Einrichtungen oder Dienstleistungen, die in Bezug auf ein Reisepaket („Paket“) bereitgestellt werden müssen, sind diejenigen, die ausdrücklich in der Reisebroschüre oder dem Reiseplan des Pakets angegeben sind, in dem die Reise vertraglich vereinbart wurde Es wird keine Person („der Kunde“) beschrieben und keine andere. Jedes Reisepaket erfordert die Organisation von Transport, Mahlzeiten, Eintrittsgeldern, Unterkunft oder anderen Einrichtungen oder Dienstleistungen. Der Betreiber trifft Vereinbarungen mit Anbietern solcher Dienste und Einrichtungen, und diese Anbieter schließen als unabhängige Auftragnehmer Verträge mit dem Betreiber ab. Abgesehen von den vertraglichen Rechten des Betreibers gegenüber den Anbietern eines Pakets hat der Betreiber keine direkte Kontrolle über seine Lieferanten und übernimmt dementsprechend keine Verantwortung für etwaige Verletzungen, Schäden, Verluste, Unfälle, Verzögerungen, Unregelmäßigkeiten oder Unannehmlichkeiten die durch einen Defekt an einem Gegenstand (einschließlich eines Fahrzeugs) verursacht werden, der von einem Lieferanten für die Erbringung einer vertraglich vereinbarten Dienstleistung verwendet wird, oder durch eine Handlung oder Unterlassung eines Lieferanten oder seiner Beauftragten.
2. Auf Verlangen des Betreibers ist der Kunde verpflichtet, zur Absicherung bestimmter Leistungen eine Anzahlung an den Betreiber zu leisten. Im Falle einer Stornierung und auf Anfrage des Kunden wird dem Kunden auf Anfrage Auskunft über eine eventuell fällige Rückerstattung erteilt. Der volle Reisepreis muss 45 Tage vor Beginn der Leistungen bezahlt werden, sofern in Ihrem Angebot oder in der entsprechenden Korrespondenz nichts anderes verlangt oder festgelegt ist. Die Zahlung erfolgt in der Währung, in der das Angebot angenommen bzw. die Rechnung ausgestellt wurde.
3. Im Falle einer Stornierung der Reservierung werden Stornogebühren wie folgt fällig und zahlbar: (Bitte beachten Sie auch Punkt 5.)
ZAHLUNGEN BEI BUCHUNG IM VORAUS: Sollte eine Tour nach Zahlung der Anzahlung vollständig bestätigt sein und die Leistungen vor Ablauf der unten angegebenen Stornierungsfristen storniert werden, sind wir berechtigt, eine Servicegebühr von 20 % einzubehalten und/oder alle vom Lieferanten als nicht erstattungsfähig eingestuften Anzahlungen einzubehalten. Gezahlte Rückerstattungen werden unter Berücksichtigung der lokalen Bankgebühren für Auslandsüberweisungen berechnet und spiegeln daher nicht die gesamte geleistete Anzahlung wider.
Gemäß den Buchungsbedingungen des Unternehmens gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
Die Stornierung einer bestätigten Buchung, die weniger als 60 Tage vor dem Ankunftsdatum Ihrer Tour erfolgt, führt zum Verlust der gesamten Anzahlung.
Mehr als 8 Wochen vor Reiseantritt – 50 % des gesamten Reisepreises (Verlust der geleisteten Anzahlung*)
Bis 8 Wochen vor Reiseantritt – 75 % des gesamten Reisepreises
Weniger als 2 Wochen vor Abt. -100 % des gesamten Reisepreises
Das Unternehmen leistet keine Rückerstattung, wenn ein Kunde die Tour gebucht hat und aus irgendeinem Grund die Tour nicht antritt, ohne dem Unternehmen vor der Abreise eine schriftliche Stornierung mitgeteilt zu haben. Das Unternehmen leistet keine Rückerstattung, wenn Leistungen oder Teile der Tour aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt und/oder genutzt werden können. Dazu gehören alle Aspekte wie Mahlzeiten, Unterkunft, Pirschfahrten und alle anderen Aktivitäten.
*Diese Stornierungsbedingungen gelten sowohl für FIT- als auch für Gruppenbuchungen und wir werden keine Mühen scheuen, diese Gebühren zu minimieren
woimmer möglich
ALLE STORNIERUNGSBEDINGUNGEN HÄNGEN VON DEN STORNIERUNGSBEDINGUNGEN DES EINZELNEN DIENSTLEISTERS AB.
ALLE NWR-RESERVIERUNGEN (NAMIBIA WILDLIFE RESORTS) MÜSSEN BEI DER BUCHUNGSBESTÄTIGUNG VOLLSTÄNDIG BEZAHLT WERDEN.
Wenn ein Kunde einer Tour nicht beitritt oder nach der Abreise hinzukommt oder sie vor Abschluss verlässt, erfolgt keine Rückerstattung oder Erstattung. Alle Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und werden erst an dem Tag wirksam, an dem der Betreiber die Stornierungsmitteilung erhält.
4. Angebote sind nur bis zu dem im Angebot angegebenen Ablaufdatum gültig und können angepasst werden, wenn die angebotenen Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Buchung nicht verfügbar sind.
5. Alle Reisearrangements, wie Flugbuchungen, Reservierungen von Hotelunterkünften, Reservierungen von Kraftfahrzeugtransporten, Zusatzleistungen wie Charterflüge, Aktivitäten, Transfers usw. des Veranstalters unterliegen den Buchungs- und Stornobedingungen/AGB des LIEFERANTEN der Dienstleistungen, Transport und Unterkunft usw. Diese Stornierungsbedingungen gelten sowohl für FIT- als auch für Gruppenbuchungen und wir werden keine Mühen scheuen, diese Gebühren so gering wie möglich zu halten.
6. Wenn ein Kunde eine Buchung im Namen einer Gruppe vornimmt, garantiert er, dass er von jedem einzelnen Mitglied dieser Gruppe („Passagier“) autorisiert ist, die Reservierung im Namen jedes einzelnen dieser Mitglieder vorzunehmen, und als deren handelt Reisevermittler und bindet damit jeden Passagier an die Bedingungen. Mit der Annahme der Reservierung durch den Betreiber garantiert der Kunde, dass jedes einzelne Mitglied der Gruppe über die hierin dargelegten Geschäftsbedingungen informiert wurde und an diese gebunden ist, und stellt den Betreiber von jeglichen Ansprüchen wegen Schaden, Verlust oder Schadensersatz frei Schäden, die eine solche Person entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung gegen den Betreiber geltend machen kann.
7. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Routen und Reiserouten aus jedem von ihm als wünschenswert erachteten Grund zu ändern und wird den Kunden vor der Abreise über alle bekannten Änderungen informieren.
8. Wenn nach Ansicht des Veranstalters die Durchführung einer Reise aufgrund von Wetterbedingungen, Lawinen, Streiks, Krieg, staatlichen Eingriffen oder anderen Gründen, die nicht auf Fahrlässigkeit des Veranstalters zurückzuführen sind, als unmöglich, illegal oder nach Ansicht des Veranstalters nicht ratsam erachtet wird, Der Veranstalter kann die Tour oder den Rest davon jederzeit stornieren oder nach eigenem Ermessen Änderungen an Route, Unterkunft, Preis oder anderen Aspekten davon vornehmen. Alle Verluste oder Kosten, die sich aus einer solchen Stornierung oder Änderung ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.
9. Der Betreiber behält sich das Recht vor, in der Broschüre oder im Reiseplan beschriebene Dienstleistungen oder Fahrzeuge aus jedem von ihm als wünschenswert erachteten Grund zu ändern oder zu ersetzen. Der Betreiber wird seine Kunden jedoch vor der Abreise über alle ihm bekannten Änderungen informieren.
10. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, Verluste und Kosten, die einem Kunden infolge von Krankheit, Quarantäne, Wetterbedingungen, Krieg, Streiks, Unruhen oder anderen Ursachen entstehen, die außerhalb der Kontrolle des Betreibers liegen. Der Betreiber gilt in keinem Fall als Beauftragter des Passagiers oder des Anbieters einer Dienstleistung.
11. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Tod, Verletzung, Verlust oder Schaden an Personen oder Eigentum, die auf eine Handlung, Unterlassung oder Fahrlässigkeit des Betreibers, des Lieferanten, seiner Bediensteten oder seiner Bediensteten zurückzuführen sind, außer im Falle von Vorsatz Fahrlässigkeit oder eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde auf alle Rechte oder Ansprüche verzichtet, die ihm gemäß den Bestimmungen des Rechts der Republik Namibia für Verluste oder Schäden an Personen oder Eigentum zustehen.
12. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Kosten, die sich aus dem Verlust von Eigentum, der Stornierung oder Abbruch der Reise, wie auch immer diese verursacht wurden, ergeben, es sei denn, dieser Gepäckverlust, die Stornierung oder Abbruch wurden durch nachgewiesene Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht . Dazu gehört auch jegliche höhere Gewalt (höhere Gewalt liegt vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis oder ein außergewöhnlicher Umstand, der außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, wie etwa Krieg, Streik, Aufruhr, Kriminalität, Epidemie oder ein im Rechtsbegriff „höhere Gewalt“ beschriebenes Ereignis, eine oder beide verhindert). Vertragsparteien daran gehindert, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.) Nach internationalem Recht bezieht sich der Begriff auf eine unwiderstehliche Gewalt oder ein unvorhergesehenes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle eines Staates liegt und die Erfüllung einer internationalen Verpflichtung materiell unmöglich macht, und hängt mit dem Konzept des Ausnahmezustands zusammen. Wenn eine Reise durch Krankheit oder Unfall unterbrochen wird, haftet der Veranstalter nicht für die dadurch entstehenden Kosten oder Ausgaben; Der Betreiber haftet nicht für eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Beförderungsentgelts. Der Betreiber empfiehlt dringend und weist darauf hin, dass es für den Kunden unbedingt erforderlich ist, die erforderlichen Versicherungen abzuschließen, um die Passagiere vor solchen Eventualitäten zu schützen.
13. Der Passagier trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der von der Polizei, dem Zoll oder den Gesundheitsbehörden geforderten Formalitäten am Abflugort, am Zielort oder während der Durchreise. Der Betreiber wird sich bemühen, den Kunden vor der Abreise die neuesten Informationen zu solchen Vorschriften oder Einschränkungen zukommen zu lassen, ist jedoch nicht verantwortlich und übernimmt keine Haftung für etwaige Ungenauigkeiten oder Auslassungen.
14. Passagiere dürfen auf Reisen im südlichen Afrika keine illegalen Gegenstände oder Substanzen mit sich führen. Wenn ein Passagier gegen die hier aufgeführten Verbote verstößt, ist der Veranstalter berechtigt, den Zuwiderhandelnden sofort von der Tour auszuschließen, wobei er für seine Rückführung und alle damit verbundenen Kosten selbst aufkommen muss. Der Betreiber wird solche Straftäter unter keinen Umständen bei Geschäften oder Verhandlungen mit einer Behörde unterstützen.
15. Wenn der Veranstalter für eine Reise einen Reiseleiter/Reiseführer ernannt hat, müssen die Kunden alle angemessenen Anweisungen dieses Reiseleiters/Reiseführers akzeptieren und sich an alle derartigen Entscheidungen halten, die sich auf die Reiseroute beziehen, einschließlich etwaiger Abweichungen oder Modifikationen auf der Strecke , Unterkunft, Erfrischungen, Mahlzeiten oder andere Dienstleistungen. Sollte ein Passagier durch seine Haltung oder sein Verhalten die Sicherheit, das Wohlbefinden und das Vergnügen eines anderen Teilnehmers ernsthaft gefährden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Kunden zum Verlassen der Tour ohne Anspruch auf Rückerstattung und/oder Entschädigung jeglicher Art aufzufordern.
16. Alle in der Broschüre/Reiseroute und Preisliste des Veranstalters enthaltenen Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen des Veranstalters wahr und richtig, der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für etwaige darin enthaltene unbegründete Ungenauigkeiten.
17. Der Passagier muss sicherstellen, dass Reisepass und Visa für die besuchten Länder gültig sind. Der Betreiber übernimmt keine Haftung, wenn einem Passagier aus irgendeinem Grund die Einreise in ein Land verweigert wird.
18. Wenn die Tour die Anmietung eines Autos beinhaltet, muss der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz einer internationalen Fahrerlaubnis sein, die vor der Abreise im Wohnsitzland des Fahrers eingeholt werden sollte.
19. Der Passagier ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er medizinisch fit ist und die gebuchte Reise antreten kann.
20. Der gesamte Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Kunden ist in diesen Bedingungen enthalten. Keine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung, Bestimmung, Gewährleistung oder Bedingung gilt als durch Bezugnahme auf ein anderes Schreiben, eine andere Werbung oder ein anderes Gespräch abgegeben oder vereinbart oder stillschweigend. Diese Bedingungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreibers, unterzeichnet von einem Direktor des Betreibers, geändert werden.
21. In allen Angelegenheiten, in denen es erforderlich ist oder sein könnte, den Gerichtshof anzurufen, sind ausschließlich die Gerichte der Republik Namibia zuständig, unter Ausschluss der Gerichte anderer Länder, und es gilt das geltende Recht der Republik Namibia anwenden.
22. Exclusive Africa Tours unterstützt in keiner Weise jeglichen Zusammenhang mit sexuellem Tourismus oder dem Missbrauch von Frauen und Kindern. Sollte dies von einem unserer Gäste oder Agenten unterstützt werden, werden wir nach Kenntnis des Unternehmens Exclusive Africa Tours and Safaris unverzüglich von jeglicher Verpflichtung oder Vereinbarung mit der besagten Privatperson oder dem besagten Unternehmen/Agenten zurücktreten und unverzüglich rechtliche Schritte gegen einen solchen Verstoß einleiten nach namibischem Recht.
23. Alle Vereinbarungen mit Exclusive Africa Tours und deren Agenten und Kunden sind zur Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Namibia Tourism Board verpflichtet.